Ab 1. Juli CO2 Sanktionen auch bei Direktimport

CHE

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14. April 2010
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Aha, da hat doch die Vereinigung der Schweizer Auto-Importeure mit dem BFE ein feinen Deal ausgehandelt!
Somit wird der private Direktimport geschickt erschwert!

Ab 1. Juli 2012 gelten in der Schweiz die neuen CO2-Abgaben.
Alle Fahrzeuge über 130 CO2 werden pro zusätzliches CO2 142.50 fällig.
(wobei 1. CO2 mit 7.50, das 2. mit 22.50 und das 3. mit 67.50, danach 142.50 pro CO2)
Autoimporteure können das über den Flottenverbrauch ausgleichen.

Private Direktimporte müssen jedoch direkt pro Fahrzeug abgerechnet werden.
Hier wird aber die Zielvorgabe über das Gesamtgewicht errechnet und ist nicht fix 130 CO2.
D.h., je schwerer das Auto, desto höher ist der Grenzwert. Und das soll Umweltschutz sein?
Der bürokratische Weg über das ASTRA muss vor der Anmeldung zur MFK erledigt sein.

Hier ein Rechenbeispiel R56 JCW (der ganz Neue mit "nur" noch 153 CO2 statt 165 CO2)

Leergewicht nach EU 1215
CO2 nach EU 153
1. Zulassung 2012 (2013)
Ø Leergewicht 1453 (1465)
Zielvorgabe CO2 119.1234 (118.575)
Zielgerade 0.0457
Übergangszeit 65% (75%)
CO2 Differenz 33 (34)
Sanktion CHF 2'823 (3'364)
 

Anhänge

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