reifen müssen +/- 8% dem originalabrollumfang entsprechen
spurweitenänderungen über 2% sind melde und eintagungsplichtig
folgend ein offizzieller auszug
Anbringen von nicht für den Fahrzeugtyp genehmigten Rädern / Felgen
1. Für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder / Felgen
Nicht melde- und nicht prüfpflichtig sind Räder, die in der entsprechenden Typengenehmigung eingetragen und damit genehmigt sind.
2. Für den Fahrzeugtyp nicht genehmigte Räder / Felgen
Das Anbringen von Felgen, für die ein
asa-Prüfbericht für Räder (Felgen) vorliegt, ist nur meldepflichtig. Er hat diesen mit dem Fahrzeugausweis mitzuführen. Eine Einzelprüfung ist nicht erforderlich.
3. Spurveränderung
Spurveränderung innerhalb der Toleranz
Eine Spurveränderung, die ausschliesslich durch das Anbringen von Felgen mit anderer Einpresstiefe entsteht, ist zulässig, sofern die Einpresstiefe pro Felge
um nicht mehr als 1 Prozent der Spurweite abweicht. Für solche Räder / Felgen genügt eine Eignungserklärung des Herstellers der Räder / Felgen oder des ursprünglichen Fahrzeugherstellers.
TüV-Zeugnisse oder nicht vom Felgenhersteller ausgestellte Bestätigungen können nicht akzeptiert werden.
Spurveränderung grösser als die Toleranz
Eine Spurveränderung von
mehr als 1 Prozent der grössten auf der Typengenehmigung aufgeführten Spurweite, die ausschliesslich durch das Anbringen von Felgen mit anderer Einpresstiefe entsteht, sind nur zulässig, wenn vom Fahrzeughersteller eine entsprechende Garantie oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt vorliegt.
Für die Räder selbst kann sowohl die Eignungserklärung des Räderherstellers als auch eine solche des ursprünglichen Fahrzeugherstellers anerkannt werden.
Anerkannte Prüfstelle in der Schweiz
Dynamic Test Center (DTC)
2537 Vauffelin
DTC-Hotline: 0900 358 999 (Tarif: CHF 2.-- / Min.)
Fax: 032 / 321 66 01
www.dtc-ag.ch
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Die Felgen müssen bei montierten Reifen sichtbar und unverwischbar das Kennzeichen des Herstellers, sowie die Angaben der Dimension und der Einpresstiefe aufweisen.
Im Bedarfsfall ist ein Rad abzuschrauben. Der Vorführende muss die erforderlichen Spezialwerkzeuge mitbringen und trägt die Verantwortung für die De- und Montage des Rades.
das heist wenn deine felgen ein herstellergutachten haben welche die nicht eintragung wegen originalmassen bestätigt ist es kein problem ebenso bei originalrad wie die callange autos haben
alles andere muss eingetragen werden
grüsse smu