Brauchst ne eintragung?

SixtenBV

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30. April 2008
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Züri Wyland
N'Abend zusammen,

ich hätte mal eine Frage bezüglich der Schweizer Vorschriften für Felgen/Reifen. Wenn mein Clubby original schon mit 205/45 R17 Reifen und 7J x 17 Alus unterwegs ist. Benötige ich da eine Eintragung oder Zulassungs für meine neuen CMS C9 Felgen samt Winterpneus? Reifendimesionen und Felgengrösse sind komplett identisch mit der originalen Sommerbereifung.

In Deutschland sind alle zulässigen Rad/Reifen kombinationen im Fahrzeugschein vermerkt und somit hätte ich keine Probleme wenn die freundlichen Jungs und Mädels in Grün, einen anhalten. Wie Sie das hier in CH aus?

Gruss Sixten
 

raymondQV

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28. Dezember 2007
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nähe Frick
Bei der Reifenbreite ist es so dass Original +1cm toleriert wird, bei den Felgen müssen alle Aftermarket-Felgen, die nicht von Mini sind, eingetragen werden.
Bei Reifenbreiten > +1cm braucht es mit den Felgen ein Gutachten dass man vom Importeur bekommt.

Das Beste sind aber unsere Challenge-Autos, denn wir haben 225/40R17 auf R97 Flame Spoke drauf, also 2cm breiter als Original bin gespannt wenn sie mich mal mit den Semis anhalten...

Die Gesetzesgrundlage ist mir da auch nicht bekannt und was alles toleriert wird, mache mich morgen beim Kollegen mal schlauer.
 
Zuletzt bearbeitet:

Minismu

Member
13. Januar 2004
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in des bÄrnEr `s gegend
reifen müssen +/- 8% dem originalabrollumfang entsprechen
spurweitenänderungen über 2% sind melde und eintagungsplichtig

folgend ein offizzieller auszug
Anbringen von nicht für den Fahrzeugtyp genehmigten Rädern / Felgen



felge1
felge2



1. Für den Fahrzeugtyp genehmigte Räder / Felgen
Nicht melde- und nicht prüfpflichtig sind Räder, die in der entsprechenden Typengenehmigung eingetragen und damit genehmigt sind.
2. Für den Fahrzeugtyp nicht genehmigte Räder / Felgen
Das Anbringen von Felgen, für die ein asa-Prüfbericht für Räder (Felgen) vorliegt, ist nur meldepflichtig. Er hat diesen mit dem Fahrzeugausweis mitzuführen. Eine Einzelprüfung ist nicht erforderlich.
3. Spurveränderung
Spurveränderung innerhalb der Toleranz
Eine Spurveränderung, die ausschliesslich durch das Anbringen von Felgen mit anderer Einpresstiefe entsteht, ist zulässig, sofern die Einpresstiefe pro Felge um nicht mehr als 1 Prozent der Spurweite abweicht. Für solche Räder / Felgen genügt eine Eignungserklärung des Herstellers der Räder / Felgen oder des ursprünglichen Fahrzeugherstellers.
TüV-Zeugnisse oder nicht vom Felgenhersteller ausgestellte Bestätigungen können nicht akzeptiert werden.
Spurveränderung grösser als die Toleranz
Eine Spurveränderung von mehr als 1 Prozent der grössten auf der Typengenehmigung aufgeführten Spurweite, die ausschliesslich durch das Anbringen von Felgen mit anderer Einpresstiefe entsteht, sind nur zulässig, wenn vom Fahrzeughersteller eine entsprechende Garantie oder eine Garantie des Umbauers, gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt vorliegt.
Für die Räder selbst kann sowohl die Eignungserklärung des Räderherstellers als auch eine solche des ursprünglichen Fahrzeugherstellers anerkannt werden.
Anerkannte Prüfstelle in der Schweiz
Dynamic Test Center (DTC)
2537 Vauffelin
DTC-Hotline: 0900 358 999 (Tarif: CHF 2.-- / Min.)
Fax: 032 / 321 66 01
www.dtc-ag.ch
Bitte beachten Sie folgende Hinweise
Die Felgen müssen bei montierten Reifen sichtbar und unverwischbar das Kennzeichen des Herstellers, sowie die Angaben der Dimension und der Einpresstiefe aufweisen.
Im Bedarfsfall ist ein Rad abzuschrauben. Der Vorführende muss die erforderlichen Spezialwerkzeuge mitbringen und trägt die Verantwortung für die De- und Montage des Rades.


das heist wenn deine felgen ein herstellergutachten haben welche die nicht eintragung wegen originalmassen bestätigt ist es kein problem ebenso bei originalrad wie die callange autos haben
alles andere muss eingetragen werden


grüsse smu
 

SixtenBV

Member
30. April 2008
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Züri Wyland
Ich wollte am WE mal mein Felgen eintragen lassen, da habe ich auf der Strassenverkehrsamt HP gelesen, das Felgen Dimensionen die in dem Typenschein bzw. Typengenehmigung zu finden sind von der Eintragung befreit sind (klingt irgendwie sehr nach der Regelung wie in D). Nun habe ich mir ja Winterpneus und Felgen in der gleiche Dimension geholt wie mein originalen Mini Sommer Felgen/Pneus... Also könnte ich mir doch den Gang zum STVA sparen wenn ich diesen Typenschein hätte. Tja aber da ich im Schweizer Verkehrsrecht nicht so auskenne hab ich keine Ahnung wo ich den her bekommen, denn zu Kauf des Clubbys habe ich ihn nicht mit dazu bekommen. kann mich mal jemand in der hinsicht aufklären?

Ach ja und wenn ich doch zum STVA muss... benötige ich eigentlich nur die ABE und meinen Fahrzeugschein um die Eintragung zu bekommen oder?