Ich hab ein Problem - HELP PLEASE

ROHRI

Active Member
16. Juli 2002
4.030
0
36
43
LUCERNA
www.uhcreddevils.ch
War heute bei der periodischen Motorfahrzeugkontrolle.

Ging alles gut, bis auf die Bremsen.

Habe ATE-Bremsen drin, verbaut in Deutschland. Den ABE-Schein habe ich von Roger erhalten und auch vorgezeigt. Leider sind sich die 3 Prüfer einig gewesen, dass dies eine eintragspflichtige Änderung darstellt UND weil die Rille, die sich ja durch die ganze Bremsscheibe schlängelt, länger als 7 cm ist müsse ich eine CH-Genehmigung vorweisen. Habe angegeben, dass ich die bei Derendinger gekauft habe. Nun muss ich so ein Gutachten vorweisen können, ansonsten wirds nix mit dem Eintragen!Kotz

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
 

Kampfschachtel

Gesperrt
3. Dezember 2007
825
1
16
Wädenswil
tja die Prüfer haben leider recht, ABE gilt nicht für CH.....

bei Derendinger anrufen und nach dem CH-Beiblatt fragen. Geb an das Du den Wagen aus D importiert hast und nun das Beiblatt brauchst für Eintragung. Wird dich halt was kosten, so etwa 50-100sfr.

gruss
 

ROHRI

Active Member
16. Juli 2002
4.030
0
36
43
LUCERNA
www.uhcreddevils.ch
Hoi Smu, es sind ATE's

Hier ein Bild, zwar nicht meine, aber so sehen sie aus
POWERDISC_OK.JPG
 

roger1312

MINI-Werksfahrer *10 Jahre MPC*
11. Juli 2003
748
0
16
43
Schöftland
Also bei mir hiess es auch: Eintragungsfrei! Ich müsste lediglich das Blaue ABE Gutachten mitführen, das Rohri gerade hat.:biggrin:
 

Minismu

Member
13. Januar 2004
649
0
16
43
in des bÄrnEr `s gegend
hiho rohri

hab dich leider telefonisch nicht erreicht

die bestimmungen über die zulassung der ate bremsen wurde geändert

du musst mit den genauen scheibennummern und der typengenemigungsnummer zu derendinger ag gehen sag ihenen das du das auto gerade gekauft hast und dier gesagt wurde das die bremmsen prüfungsfrei seihen
sie stellen dir dan ein ch gutachten aus mitem du ne mutation bremse vorn und hinten eintragen kannst

wenn du genaueres wissen möchtest melde dich


gruss smu
 

ROHRI

Active Member
16. Juli 2002
4.030
0
36
43
LUCERNA
www.uhcreddevils.ch
Ciao Smu

Vielen Dank im Voraus fürs Abklären
Habe am Mittwoch in einer Woche einen Termin.

Werde mich bei dir melden, bitte schick mir deine Natel-Nummer per PN, hab sie leider versehentlich gelöscht!
 

ROHRI

Active Member
16. Juli 2002
4.030
0
36
43
LUCERNA
www.uhcreddevils.ch
Ich möchte Euch kurz informieren, vielleicht hat ja noch jemand anderes das Problem.

Gem. Strassenverkehrsamt LU müssen diese Scheiben eingetragen werden.

Ich habe mich mit der Firma Derendinger in Kriens in Verbindung gesetzt.
Er sagte mir, dass er die ABE-Nummer der Scheiben brauche. Kurzum Rad abgemacht und gesucht - Fehlanzeige.

Der nette Herr hat nun extra ein Paar Scheiben kommen lassen und mir nun gesagt, wo sich die Nummer befindet. Nicht etwa auf der Stirnseite der Nabe sondern auf dem hinteren, dünnen Steg der Belüftung.Kotz Wahrscheinlich sieht sie der Prüfer nicht, denn dort ist es sehrsehrsehr rostig! Ich nehme vorsichtshalber eine Drahtbürste mit:biggrin:

Er stellt mir jetzt ein Zertifikat aus, das mich 40.- kostet und damit werden die Scheiben hoffentlich eingetragen.
 

Kampfschachtel

Gesperrt
3. Dezember 2007
825
1
16
Wädenswil
dann drück ich mal die Daumen.
Liegt übrigends da dran das aufgrund neuer Zulassungsbestimmungen in CH für alle genuteten Bremsscheiben deren einzelne Nut >7cm Länge (das haben die Powerdics auf jeden Fall) sind zusätzlich zur ABE eine CH-Genehmigung vorliegen muss und dies dann in die Fahrzeugpapiere neu übernommen werden muss.
@roger&Co.:
Diese CH-Genehmigung muss Du übrigends zusammen mit dem ABE mitführen wenn es nicht eingetragen ist. Die Eintragung ist aufgrund dieser neuen Zulassungsbestimmung dann nämlich rechtlich nur aufgeschoben und wird bei der nächsten periodischen MFK Prüfung mitgemacht/zwingend nachgeholt. Wenn einer von der Rennleitung fit ist und davon gibts nen paar, dann kannst ganz schnell nen Problem bekommen wenn Du die CH-Genehmigung nicht vorweisen kannst. Reicht übrigends ne Kopie von Rohri's :biggrin: aktueller Bestätigung (hier zählt das Ausstellungsdatum).
 

ROHRI

Active Member
16. Juli 2002
4.030
0
36
43
LUCERNA
www.uhcreddevils.ch
War vor dem Mittag bei der Prüfstelle...

Der Herr wollte doch tatsächlich die Nummer überprüfen.
Rad ab, Drahtbürste hervor:lol:

Nachdem er nix gefunden hatte und sogar mit Schleifpapier meiner Bremse den Rost wegrubbelte aber trotzdem nix fand, hatte er die Nerven mir zu sagen, dass er dies nicht eintragen könne!

Nach einem Tobsuchtanfall meinerseits und Androhung schwerer Körperverletzung sowie versuchtem Totschlag nahm er den Zettel und verschwand. Nach gefühlten 3 Stunden kam er wieder und sagte mit ernster Miene: "Also legal ist das zwar nicht, aber ich trage das nun so ein".

Legal, Illegal, Scheissegal - hauptsache eingetragen!

Merke: Abänderungen an den Bremsen müssen in jedem Fall eingetragen werden. ABE alleine zählt definitiv nicht (mehr)

Gruss Rohri
 

Kampfschachtel

Gesperrt
3. Dezember 2007
825
1
16
Wädenswil
....oh shit, ich glaub ich hätte ne ganze Flasche Valium gebraucht um da wieder runterzukommen....
na Hauptsche eingetragen und jetzt interessiert die Nummer kein Schwein mehr.....

Falsch! Auf meiner Bestätigung ist meine Fahrgestell-Nummer eingetragen!Kotz
...dann wollte der liebe Derendinger Kohle machen, denn nun muss auch Roger da hindackeln und 40sfr auf den Tisch legen. Geht auch ohne die Fahgestellnummer in der Bescheinigung, denn die Bremsscheibe ist ja nicht Fahrgestellnummerbezogen verwendbar sondern für R50-53 allgemein. Damit wollen sie nur wieder den Import vom Ausland erschweren und den Preislevel obenhalten, denn technisch prüfen/abnehmen lassen tut da keiner von den CH-Importeuren was, sondern er schreibt lediglich sein CH-Bescheinigung und zockt 40sfr dafür ab, wenn Du nicht bei ihm kaufst und schon ist's teurer als wenn Du zB in D via Internet bestellst. Haftbar war der CH-Importeur als offizieller Vertreter des Herstellers vorher schon, ob Nut oder keine.....
Es lebe die Bürokratie und Abzocke Kotz

für die Kontrolle der Strassenwacht wird ne Kopie deiner Bescheinigung trotzdem schon reichen, nur nicht für die Eintragung bei der MFK.
 
Zuletzt bearbeitet: