Und so mit Rechnungaufteilen na ja des funzt auch nicht wirklich. Aber wiso nicht verzollen? Beim Deutschen kriegt man 19 prozent retour und in der schweiz ist es ja nur 7,6 prozentli.....
MWST-Rückerstattung aus D klappt nur bei gewerblichem Verkauf, speziell bei Autoteilen nur wenn sie montiert sind, ansonsten müssen sie beim Grenzübertritt dabei sein und werden ab und an kontrolliert (vom D-Grenzbeamten).
Die schweizer OZD gestattet einen Freibetrag von 300.-, wenn man Glück hat und einen freundlichen schweizer Grenzer hat, zieht dieser die 300.- bei einer grösseren Summe ab, sinnvoller und damit immer abzugsfähig ist es wenn 2 getrennte Rechnungen/Quittungen vorhanden sind. Die Restsumme ist immer MWST-Pflichtig, je nach Ware wird dann noch ein Verzollungsbetrag verlangt, abhängig von der Art der Ware und dem Gewicht.
Fragt die Grenzbeamten am Zoll, diese geben gerne und freundlich Auskunft, auch hier gilt, bist du freundlich und zuvorkommend zu ihnen kommt es so zurück, wenn umgekehrt können sie dir das Leben ziemlich schwer machen.