Wer kennt sich steuertechnisch aus?

JCW_Driver

New Member
27. Dezember 2009
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Schwyz
www.ps-racing.ch
Hallo,

heute habe ich einen "netten" Brief von der Steuerverwaltung bekommen.

Darin steht dass mein Vermögenszuwachs nicht plausibel sein soll in Zusammenhang mit dem Kauf meines MINI. Nun habe ich die ganze Sache etwas genauer angeschaut und bemerkt, dass ich womöglich einen Fehler gemacht habe.

Wer könnte mir diesbezüglich am besten weiterhelfen, wie ich das ganze am besten einfädeln soll?

Das Problem ist, dass ich das Auto per Dez 2009 übernommen, eingelöst und dementsprechend in der Steuererklärung deklariert habe. Allerdings habe ich das Auto erst im Feb 2010 bezahlt. Das sieht dann so aus für die für die Steuererklärung:
Geld aufm Konto + Auto-Kosten = riesen Vermögen (nicht plausibel)
in der Realität sieht's aber so aus:
Geld aufm Konto - Auto-Kosten = 0
 

speedy

Member
27. November 2002
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Wangen SZ
arianespace6.blogspot.com
guten morgen

meiner meinung nach müsstest du den kaufbetrag, der eigentlich eine schuld im 2009 darstellt, in das schuldenverzeichnis deklarieren. ich würde am besten die steuerverwaltung anrufen und ihnen den sachverhalt erklären. so könnt ihr auch das weitere vorgehen besprechen. evt. müsstest du dann eine korrigierte steuererklärung (rektifikat) erstellen und einreichen oder das steueramt korrigiert das gleich bei sich.

ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
 

andevely

Member
22. Februar 2009
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Zofingen
Hallo

Bei uns im AG ist bis 180'000.- steuerfrei. Hier der Text:

Steuerfreibeträge

Gemäss § 54 StG können für die Berechnung des steuerbaren Vermögens folgende Beträge vom Reinvermögen abgezogen werden

für gemeinsam steuerpflichtige Eheteile CHF 180'000
für alle übrigen steuerpflichtigen natürlichen Personen CHF 100'000
zusätzlich für jedes Kind, für das ein steuerfreier Betrag gewährt wird CHF 12'000

http://www.ag.ch/steueramt/de/pub/natp/steuerarten/vermoegenssteuer.php

Gruss Andreas
 

Schwarzfahrer

Muckefuck-Cooper_S_86
13. Dezember 2005
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Wünnewil (FR)
coopers86.blogspot.com
Bei uns im AG ist bis 180'000.- steuerfrei. Hier der Text:

Steuerfreibeträge

Gemäss § 54 StG können für die Berechnung des steuerbaren Vermögens folgende Beträge vom Reinvermögen abgezogen werden

für gemeinsam steuerpflichtige Eheteile CHF 180'000
für alle übrigen steuerpflichtigen natürlichen Personen CHF 100'000
zusätzlich für jedes Kind, für das ein steuerfreier Betrag gewährt wird CHF 12'000
Ja, Steuerfreibeträge gibt es in jedem Kanton, dennoch müssen natürlich alle Sachen angegeben werden, auch wenn das Total damit unterhalb dieses Freibetrages bleibt. Daher ist es normal, dass die Steuerbehörde im Fall von JCW_Driver nachfragt. Ich würde es so machen wie speedy schrieb: Ganz einfach der Steuerbehörde die Situation erklären, denn der Kauf des Fahrzeuges gehörte ja noch ins Jahr 2009. Damit geht ja dann auch die Rechnung der Steuerbehörde wieder auf.
 

JCW_Driver

New Member
27. Dezember 2009
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Schwyz
www.ps-racing.ch
So wie's aussieht hat sich die ganze Sache hoffentlich geklärt. Der Sachbearbeiter meinte es sei für ihn nicht nachvollziehbar. Ob ich evtl. eine Schenkung nicht deklariert habe...

Als ich ihm dann das Problem schilderte mit dem Jahreswechsel, sagte er, dass sei plausibel und ich hätte das als Schulden auflisten sollen, aber er könne das so korrigieren und ich solle ihm das doch noch schriftlich machen.