Du selbst gar nicht.
Hattest du nen Rahmenschaden und war er auf der Richtbank? Wenn ja das Vermessungsprotokoll nach richten verlangen, können Sie nicht liefern schriftlich per Einschreiben rügen das der Dom nicht passt und dann müssen Sie das Gegenteil beweisen. Wenn das über Versicherung lief dort schriftlich rügen das Fahrzeug nicht korrekt instandgesetzt, die werden dann entsprechend tätig mit einem Experten.
Wenn nicht:
...eine gute Fahrwerksvermessung inkl. Radlastwage gibt schon einen sehr guten Hinweis ob das passt (es müssen aussnahmslos alle Werte gemessen werden zb ATU & CO kannst du da vergessen!!!, dass wird auch so um 300sfr kosten), Auswerten kann das nur ein Profi und dir sagen ob es passt oder nicht.
Wenn Du es 100% wissen willst wirds teuer denn dann bleibt nur auf die Rahmenrichtbank aufspannen und vermessen.
andere Frage, wie kommst drauf das was nicht stimmt ???