EG Betriebserlaubnis

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dpp73

Guest
Hay Zusammen!

Weiss jemand genau Bescheid bei den Sportauspuffanlagen?
Reicht in der Schweiz eine EG -TYP GENEHMIGUNG ? Mit dieser kann man ja in 27 EU Staaten ohne zu prüfen rumgurken...

Pat!! Was steht auf deinem Zertifikat der Bastuck Anlage? Speziell was von der CH??

Mercie...

PS: Ich kann es wieder einmal nicht sein lassen...wie immer...:kugelach:
 

andy251

Member
1. Januar 2010
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hallo..

laut meinem wissenstand wird die EG genehmigung bei neueren Fahrzeugen auch akzeptiert. Da die neueren fahrzeuge diese nummer auch auf dem chassis haben (bei uns leider nicht im fahrzeugbrief). Die nummern müssen natürlich wie bei der Typengenehmigung übereinstimmen. (Ich hatte mal genau so ein problem vor ca. 5J. mit einem Fahrzeug.) Ansonsten hilft dir das Strassenverkehrsamt gerne. Einfach nett fragen :) )

gruss andy
 
D

dpp73

Guest
ICH habe die Antwort:

6.2. Genehmigte Anlagen

Als genehmigt und somit nicht melde- und prüfpflichtig gelten:
6.2.1 Schalldämpfer
a) für die eine CH-Typengenehmigung vorliegt, oder eine EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung nach den folgenden Vorschriften:

b) für Motorwagen 70/157/EWG Anhang II ECE-R 59